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   OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07   

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https://dejure.org/2007,42303
OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07 (https://dejure.org/2007,42303)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.07.2007 - 9 W 51/07 (https://dejure.org/2007,42303)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 9 W 51/07 (https://dejure.org/2007,42303)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
    Als Regelfall ist davon auszugehen, dass eine vernünftige und kostenbewusste Partei - auf eine solche ist bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Kosten abzustellen -, die im Anwaltsprozess am eigenen Sitz klagen möchte, einen beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt ( BGH, Beschluss vom 12. Dez. 2002 - I ZB 29/02 -, NJW 2003, 901f. [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] ).

    Nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes NJW 2003, 901 [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] f rechtfertigt die ständige Zusammenarbeit mit dem auswärtigen Rechtsanwalt keine Abweichung von der Regel.

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
    Zieht man andere jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes heran ( Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 -, NJW-RR 2004, 209 f. [BGH 21.10.2003 - X ZR 218/01] ; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05 -, NJW 2006, 276 f.), so stellt das aus ständiger Zusammenarbeit gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant einen anerkennenswerten Grund für die Wahl dieses Anwalts dar; gerade der Gesichtspunkt, dass sich eine Partei durch einen Anwalt ihres Vertrauens vor Gericht vertreten lassen könne, sei ein entscheidender Grund für die Änderung des Lokalisationsprinzips und der Singularzulassung gewesen.
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
    Zieht man andere jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes heran ( Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 -, NJW-RR 2004, 209 f. [BGH 21.10.2003 - X ZR 218/01] ; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05 -, NJW 2006, 276 f.), so stellt das aus ständiger Zusammenarbeit gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant einen anerkennenswerten Grund für die Wahl dieses Anwalts dar; gerade der Gesichtspunkt, dass sich eine Partei durch einen Anwalt ihres Vertrauens vor Gericht vertreten lassen könne, sei ein entscheidender Grund für die Änderung des Lokalisationsprinzips und der Singularzulassung gewesen.
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 218/01

    Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Fälligkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
    Zieht man andere jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes heran ( Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 -, NJW-RR 2004, 209 f. [BGH 21.10.2003 - X ZR 218/01] ; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05 -, NJW 2006, 276 f.), so stellt das aus ständiger Zusammenarbeit gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant einen anerkennenswerten Grund für die Wahl dieses Anwalts dar; gerade der Gesichtspunkt, dass sich eine Partei durch einen Anwalt ihres Vertrauens vor Gericht vertreten lassen könne, sei ein entscheidender Grund für die Änderung des Lokalisationsprinzips und der Singularzulassung gewesen.
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 2 W 31/16

    Pflicht der Parteien eines Patentverletzungsverfahrens zur Tragung von

    Dass ein solches, allein vom Zufall abhängendes Ergebnis nicht sachgerecht sein kann, liegt auf der Hand (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der subjektiven Klagehäufung OLG Jena, Beschluss v. 19.04.2007, Az.: 9 W 51/07 = BeckRS 2007, 08284; OLG Frankfurt, Beschluss v. 21.04.1987, Az.: 6 W 62/87).
  • LG Düsseldorf, 27.10.2016 - 4c O 2/12
    Anderenfalls verbliebe das Kostenrisiko allein bei den Parteien des Ursprungsverfahrens (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 19. April 2007, Az.: 9 W 51/07, zitiert nach juris).
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